Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedienungen (im Folgenden AGB), regeln das Geschäftsgebaren zwischen Kunden und uns, der Fa. Vilshöver GmbH, Dahler Str. 70, 51491 Overath, als Leistungsträger. Sie tragen zu einem geregelten Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Leistungsträger bei.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung der Vilshöver GmbH und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angeboten. Der Kunde erkennt die AGB spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als verbindlich an. Gegenwärtige und künftige Lieferungen, Leistungen und Angebote der Vilshöver GmbH an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen des Kunden / Verbrauchers oder Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Vilshöver GmbH ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch die Vilshöver GmbH schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 An die abgegebenen Angebote hält sich die Vilshöver GmbH vier Wochen gebunden, es sei denn, aus dem Angebot ergibt sich eine abweichende Vereinbarung. Hiervon ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturprodukte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können. Die Vilshöver GmbH behältst ich vor, nachweisliche Preissteigerungen nachzuberechnen.

2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen gibt der Kunde/ Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich zum Ausdruck, diese erwerben zu wollen. Die Vilshöver GmbH kann das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang annehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich oder durch Aufnahme der Dienstleistungen.

2.3 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informiert die Vilshöver GmbH den Kunden umgehend.

§ 3 Leistungs- und Lieferfristen

3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-Termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich. Etwas anders gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere stehen die Leistungs- und Lieferfristen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Vilshöver GmbH durch etwaige Zulieferanten.

3.2 Wurde eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist vereinbart, so sind Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, es sei denn die Vilshöver GmbH handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig.  

3.3 Sollte die Vilshöver GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug geraten, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern die Vilshöver GmbH den Schaden nur leicht fahrlässig verursacht hat, beschränkt sich ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden auf maximal 5 % der vereinbarten Netto-Vergütung.

 

3.4 Betriebsstörungen bei der Vilshöver GmbH oder deren Lieferanten aufgrund höherer Gewalt, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindern, verändern etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, wird die Vilshöver GmbH von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. Schadensersatz kann in diesen Fällen nicht beansprucht werden.

3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Vilshöver GmbH richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material- und Produktfreigaben.

3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt, in der Regel durch Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der dies unverzüglich mitzuteilen. Die Abnahmebesichtigung soll innerhalb von 10 Werktagen stattfinden. Wird keine Abnahmebesichtigung verlangt, gilt die Leistung mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung als anerkannt. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich bei deren Bekanntwerden geltend zu machen, spätestens jedoch bei der Abnahme. Mit der Abnahme erfolgt der Gefahrübergang auf den Auftraggeber, sofern er die Gefahr nicht schon zuvor nach VOB § 7 trägt.

§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die erhaltenen Waren und/ oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug. Etwaige Regelungen zu Skonto etc. wird auf der Rechnung geregelt.

4.2 Die Vilshöver GmbH behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, welche binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen sind. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug. Die Vilshöver GmbH behält sich das Recht vor, alle Leistungen bis zum Ausgleich der Abschlagszahlungen ruhen zu lassen. Bleibt der Kunde auch nach einer Nachfrist mit der Rechnung säumig, ist die Vilshöver GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben sämtliche gelieferten Materialien bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, im Eigentum der Vilshöver GmbH.

4.3 Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Vilshöver GmbH berechtigt, die Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen von Vorauszahlungen auf die vereinbarte Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Kommt der Kunde der Vorschussanforderung nicht fristgerecht nach, ist die Vilshöver GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

 

§ 5 Gewährleistung

5.1 Die Vilshöver GmbH übernimmt die Gewähr, dass ihre Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt sind, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag bestimmten Gebrauch aufheben oder mindern.

 

5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt die Vilshöver GmbH keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren. Die Vilshöver GmbH hat den Kunden auf erkennbare Mängel hinzuweisen.

5.3 Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

5.4 Eine Anwachsgarantie kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über einen Zeitraum von einem Jahr übernommen werden. Eine im Rahmen einer Fertigstellungspflege abgegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausgenommen. Die Vilshöver GmbH wird dennoch versuchen, solche Ereignisse zu beobachten, um diesen gegebenenfalls entgegenzuwirken.

 

5.4 Die Vilshöver GmbH liefert die Ware in der Ausführung und Beschaffenheit, welche zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für durch die Vilshöver GmbH erbrachten Werk- oder Dienstleistungen.

5.5 Trifft ein Garantiefall ein, behält sich die Vilshöver GmbH zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese misslingen, steht dem Kunden ein Minderungsrecht zu. Ein Rücktritt kommt nur im Falle von grob fahrlässiger und schwerwiegender Mängeln in Betracht, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.

5.6 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt die Vilshöver GmbH keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware i. S. d. § 443 BGG. Im Übrigen haftet die Vilshöver GmbH für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt:

 

5.7 Die Vilshöver GmbH haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes. Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung für aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt unberührt.

 

5.8 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung.

5.9 Der Kunde hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige Sachmängel hin zu untersuchen. Beanstandungen sind gegenüber der Vilshöver GmbH  unverzüglich schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs - /Lieferungsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistung- /Lieferungsumfang oder sonstige Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen einer stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei der Vilshöver GmbH.

 

5.10 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist die Vilshöver GmbH berechtigt, die ihr aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

 

§ 6 Pflichten des Kunden

6.1  Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen. Bei Verletzung der Informationspflicht kann die Vilshöver GmbH keine für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden übernehmen.

6.2  Die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen (Leistungsverzeichnis,

Lage- und Werkpläne o.ä) werden vom Kunden rechtzeitig unentgeltlich und in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie z.B. Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen, zu denen die Vilshöver GmbH beauftragt wird, rechnet diese gesondert ab, sofern keine anderslautende vertragliche Vereinbarung vorliegt oder nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.

6.3  Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung.

§ 7. Aufrechnungsverbot: Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht

7.1  Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Vilshöver GmbH aufzurechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht auszuüben. Etwas anders gilt nur, wenn diese Gegenrechte rechtskräftig  festgestellt oder durch die Vilshöver GmbH schriftlich anerkannt wurden.

§ 8. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand

8.1  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der allgemeine Gerichtsstand der Vilshöver GmbH (Amtsgericht Bergisch Gladbach  bzw. Landgericht Köln).

 

8.2  Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland  unter Ausschluss des CISG.

8.3  Im Streitfall ist die Vilshöver GmbH berechtigt, den Streitfall an ein unabhängigen Schiedsmann zu leiten. Der Schiedsmann wird in diesem Fall vom Kunden und der Vilshöver GmbH zusammen ausgewählt. Die anfallenden Kosten werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen.

§ 9. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen

9.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen der Vilshöver GmbH und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken.

§ 10. Hinweis zu Naturstein

10.1 Natursteine sind Produkte der Natur und einzigartig, sie unterliegen natürlichen Schwankungen in Farbe und Struktur. Bildmaterial kann nicht den tatsächlichen Farbton der Natursteinprodukte wiedergeben. Abweichungen, wie Farbunterschiede (auch korrosionsbedingt), Trübungen, Adern, Naturfehler der Poren, Einsprengungen, Haarrisse, Quarzadern, etc. sind natürlich und berechtigen nicht zur Reklamation insofern sie handelsüblich sind. Dies gilt auch über den bemusterten Rahmen hinaus sowie für witterungsbedingte Farbveränderungen. Muster können keinesfalls alle in der Natur vorkommende charakteristische Merkmale wiedergeben.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Schichten- und Sedimentgesteine zum Aufspalten neigen können. Lassen sie sich hierzu in Sachen „spezielle Bauweisen“ von uns oder von unseren Mörtellieferanten beraten. Lagerhafte Gesteine (z.B. Gneise / Schiefer / Quarzit / Porphyr / Sedimente) neigen zu Aufspaltungen bzw. Rissbildungen. Ergussgesteine, wie z.B. Basalt und Basanit, können Spannungsrisse aufweisen, die in der Natur des Materials begründet sind.

Verschiedene Materialien können sich unter Einfluss von Chemikalien verfärben (z.B. Basalt, Basanit, Kalkstein), was die Optik und Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt. Es obliegt allein dem Kunden, vor Gebrauch zu prüfen, welche Chemikalien unbedenklich verwendet werden können.

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